Baugenehmigungsverfahren für den Solarpark Lönnewitz II

Zum Baugenehmigungsverfahren gehört der laut § 2a Baugesetzbuch geforderte Umweltbericht, der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der geplanten Anlage auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und sonstige Kultur und Sachgüter untersucht und darstellt. Der im Anschluss aufzustellende Grünordnungsplan (GOP) bildet die ökologische Grundlage für den Bebauungsplan (B-Plan). Er konkretisiert die Vorgaben des Landschaftsplanes. Die in den B-Plan übernommenen Festsetzungen werden somit rechtsverbindlich.

Der Solarpark Lönnewitz II wurde gemäß Landesentwicklungs-programm Berlin-Brandenburg auf einer Konversionsfläche mit einer Größe von etwa 73 ha im Landkreis Elbe-Elster geplant. Unsere Aufgabe bestand in der Aufstellung von Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie der Anpassung  an bereits rechtskräftige Planungen (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan).

 

 

Bauherr: UESA GmbH Uebigau

Standort: Gewerbepark 04895 Lönnewitz Landkreis Elbe-Elster

Leistungen: Biotopkartierung, Umweltbericht, Grünordnungsplan

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